Bisher hat der Bund für bestimmte Milch- und Getreidegrundstoffe, die in Produkten wie Schokolade, Biskuits, Teigen, Kindernährmitteln und Milchmischgetränken enthalten sind, Ausfuhrbeiträge bezahlt. Gemäss dem WTO-Beschluss von Nairobi werden diese Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Agrarprodukte als, im internationalen Handelsrecht verbotene, Exportsubventionen angesehen. Deshalb hebt der Bundesrat die Ausfuhrbeiträge per 1. Januar 2019 auf.
Zeitgleich hat er mehrere Begleitmassnahmen beschlossen, um Arbeitsplätze sowie die Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion zu erhalten. Das hat u.a. zur Folge, dass die Zollverordnung im Bereich «Aktiver Veredelungsverkehr» angepasst werden musste.
Neues vereinfachtes Bewilligungsverfahren im aktiven Veredelungsverkehr
Ab 1. Januar 2019 wird das Bewilligungsverfahren für folgende Rohstoffe vereinfacht:
- heute ausfuhrbeitragsberechtigte Grundstoffe und
- Magermilch und die Getreidearten Weizen, Dinkel, Roggen und Mengkorn.
Das heutige Konsultationsverfahren für die erwähnten Grundstoffe wird durch ein Informationsverfahren ersetzt. Die EZV informiert die davon betroffenen Organisationen laufend über eingehende Veredelungsverkehr-Gesuche. Die Mitglieder der Organisationen erhalten so die Möglichkeit, den Gesuchstellern ihre inländischen Rohstoffe zu für den Export konkurrenzfähigen Konditionen anzubieten. Die EZV bewilligt die Gesuche, falls sie nicht durch den Gesuchsteller innert einer Karenzfrist von 10 Arbeitstagen zurückgezogen werden und sofern die übrigen für den aktiven Veredelungsverkehr geltenden Voraussetzungen erfüllt sind.