Um den inländischen Konsum sowie den Wettbewerb zu fördern, hat China im November 2017 beschlossen, die Einfuhrzölle für zahlreiche Produkte zu senken. Die Reduktion erfolgt über den sogenannten vorläufigen Einfuhrzollsatz «Interim Import Duty Rate». Seit Beginn des Jahres 2018 wurden die Zollansätze im Durchschnitt um rund 10 Prozent reduziert. Davon profitieren unter anderem folgende Produkte:
- Milchpulver (von 20% auf 0%)
- Windeln (von 7.5% auf 0%)
- Elektrorasierer (von 30% auf 10%)
- Elektrische Zahnbürsten (von 30% auf 10%)
- Mineralwasser (von 20% auf 10%)
- Kaffeemaschine (von 10% auf 5%)
Auswirkungen der Zollreduktion auf das Freihandelsabkommen
Seit dem 1. Juli 2014 ist das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China in Kraft. Bis alle Zölle wie geplant reduziert sind, braucht es jedoch noch Zeit. Die Übergangsfristen können je nach Produkt bis zu 15 Jahre dauern. Bis dahin ist es möglich, dass die präferenziellen Einfuhrzollansätze gemäss Freihandelsabkommen höher sind, als die vorhin beschriebenen reduzierten Zollansätze.
Im Bericht der Zoll Revue finden Schweizer Exporteure eine ausführliche Erläuterung über die Entwicklung der Zollansätze sowie Informationen, was sie bei der Anwendung des Freihandelsabkommens mit China beachten müssen. Der Bericht steht am Ende des Artikels zum Download zur Verfügung.