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Cleantech

CBAM - Carbon Border Adjustment Mechanism

Pflichten für Schweizer Unternehmen? Ein erster Erfahrungsbericht

Seit dem 1. Oktober 2023 gelten die CBAM-Regeln mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Während der Übergangsfrist müssen Importeure oder indirekte Stellvertreter (z.B. bei nicht in der EU ansässigen Importeuren) die Einfuhr von betroffenen Waren in die EU quartalsweise per CBAM-Report melden. Die Frist für das erste Reporting ist am 31. Januar 2024.

Mit CBAM wurde ein CO2-Preis auf die in Produkten enthaltenen Emissionen eingeführt, welche in die EU importiert werden. Aktuell sind Eisen- und Stahlwaren, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität sowie Wasserstoff betroffen. Die unter CBAM fallenden Zolltarifnummern sind im Anhang I der EU-Verordnung 2023/956 aufgelistet (Seite 39) aufgelistet. 

Es ist davon auszugehen, dass die Liste der unter CBAM fallenden Waren ab 2026 stetig ausgeweitet wird. Die EU-Kommission hat zum Beispiel zu prüfen, ob per 2026 ebenfalls bereits Chemikalien und Kunststoffe unter CBAM fallen sollen. In den nächsten Jahren werden voraussichtlich weitere Güter einbezogen werden und eine Angleichung an das EU-Emissionshandelssystem erfolgen.

Nach einer kurzen Einführung erhalten Sie von unserem Experten Oliver Hulliger von PwC Schweiz einen ersten Erfahrungsbericht, der auf die aktuellen Herausforderungen und möglichen Lösungsansätze eingeht. 

Während des Webinars haben Sie die Möglichkeit, uns per Chat Fragen zu stellen, die wir gerne in unsere Q&A-Session im Anschluss aufnehmen.

Intro

Information

Date
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Target audience Exporteure aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein
Organizer Switzerland Global Enterprise
Event language

Deutsch

Cost of participating Kostenlos
Registration deadline

Experte

Herr Oliver Hullinger (PwC | Director | Customs & International Trade, Sustainability)

Moderation

Alfonso Orlando, Director ExportHelp, Switzerland Global Enterprise

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