Branchenreport

Mehrwertsteuerliche Erfassung des Online-Handels: Die Versandhandelsregelung ab 2019

Der Online-Versandhandel boomt, die Umsätze stiegen in den vergangenen Jahren stark an. Doch ein grosser Teil dieser Umsätze wird von Versandhändlern ohne Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz erwirtschaftet. Die Versandhandelsregelung, welche am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, soll bestehende Besteuerungslücken im grenzüberschreitenden Versandhandel schliessen. Im Bericht der Zoll Revue finden Sie eine Übersicht aller relevanten Neuerungen.

Zwei Männer arbeiten an Computer
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Zoll Revue

Bequem aus dem eigenen Wohnzimmer Turnschuhe, Wanderstöcke oder Cashewkerne aus aller Welt bestellen, das hätte sich noch vor zwanzig Jahren niemand so vorstellen können.  Der Online-Versandhandel, das heisst die Bestellung einer Ware im Internet mit einer anschliessend physischen Lieferung, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Laut des Verbandes für Schweizerischen Versandhandel lagen die Wachstumsraten im Jahr 2017 bei rund 10 Prozent. Ein grosser Teil der Bestellungen wird im Ausland getätigt, das heisst auch ein Grossteil des Umsatzes wird von Versandhändlern ohne Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz erwirtschaftet.

Oft ist weder die Inlandsteuer noch die Einfuhrsteuer geschuldet

Da der Ort der Besteuerung für die Waren also vielfach im Ausland liegt, hat dies zur Folge, dass keine Inland(mehrwert)steuer bezahlt werden muss. Weiter sind momentan Einfuhrgegenstände in kleinen Mengen, die entweder von unbedeutendem Wert sind oder einen geringfügigen Steuerbetrag aufweisen, von der Einfuhr(mehrwert)steuer befreit. Die mehrwertsteuerpflichtige Befreiung ausländischer Händler stellt einen Nachteil für Schweizer Versandhändler und den inländischen Detailhandel dar.

Versandhandelsregelung ab dem 1. Januar 2019 – Was bedeutet das?

Die neue Versandhandelsregelung vom 1.1.2019 zielt auf die Beseitigung dieser Benachteiligung ab. Lesen Sie im anschliessenden Bericht der Zoll Revue, über die Funktionsweise der Versandhandelsregelung, die Besteuerung digitaler Plattformen und die Vollstreckung von Mehrwertsteuerforderungen im Ausland.

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