Die Schweiz und Japan haben im April 2013 gegenseitig die Gleichwertigkeit ihrer Regelungen für den Biolandbau, die Verarbeitung und Etikettierung von Bio-Produkten sowie die Kontrollsysteme anerkannt. Die Äquivalenz war allerdings bisher auf unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse und Produkte pflanzlicher Herkunft beschränkt.
Japan und die Schweiz haben heute die gegenseitige Anerkennung der Regelungen für Tiere und Produkte tierischer Herkunft aus biologischer Landwirtschaft beschlossen. Das neue Arrangement tritt rechtzeitig am 16. Juli in Kraft. Dieser Beschluss ist wichtig für die Schweiz, weil am 16. Juli ein neuer japanischer Standard für biologische Tiere und Produkte tierischer Herkunft in Kraft tritt.
Das erweiterte Arrangement wird die Handelsregeln zwischen der Schweiz und Japan deutlich verbessern und den Handel mit biologischen landwirtschaftlichen Produkten fördern. Dies bringt insbesondere einen verbesserten Marktzugang für Schweizer Exporteure von verarbeiteten Bioprodukten.