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Kanton Zug fördert Institut für Blockchain-Forschung

Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten eines Instituts für Blockchain-Forschung. Für das Projekt der Universität Luzern und der Hochschule Luzern sollen in fünf Jahren knapp 40 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Kanton möchte damit zu einem globalen Zentrum der Blockchain-Technologie werden.

Das Institut für Blockchain-Forschung wird im Standort Rotkreuz der HSLU im Suurstoffi-Areal angesiedelt ein. Bild: Zug Estates Gruppe
Das Institut für Blockchain-Forschung wird im Standort Rotkreuz der HSLU im Suurstoffi-Areal angesiedelt ein. Bild: Zug Estates Gruppe

Der Kanton Zug beteiligt sich laut einer Medienmitteilung während fünf Jahren mit total 39,35 Millionen Franken an den Aufbaukosten eines Instituts für Blockchain-Forschung. Das gemeinsame Projekt der Universität Luzern und der Hochschule Luzern soll den Kanton Zug zu einem internationalen Zentrum für die Blockchain-Forschung machen. Der Kantonsrat hat die Finanzierungsvorlage am 29. Februar verabschiedet. Da bis zur Frist vom 6. Mai kein Einspruch erhoben wurde, sei der Weg frei für die Gründung eines Zuger Instituts für Blockchain-Forschung an der Universität Luzern mit neun neuen Lehrstühlen. Laut einer weiteren Mitteilung der Universität Luzern wird ein sogenanntes An-Institut im Kanton Zug errichtet. Zudem soll der in Rotkreuz ansässige Blockchain-Bereich der Hochschule Luzern gestärkt werden. 

„Wir glauben, dass die Blockchain-Technologie das Potenzial hat, viele Bereiche unseres Lebens zu verändern, und wir wollen sicherstellen, dass wir an der Spitze dieser Entwicklung stehen", wird Heinz Tännler, Finanzdirektor des Kantons Zugs, zitiert. Mit Blockchain Zug werde ein innovatives Leuchtturmprojekt mit internationaler Strahlkraft lanciert. „Durch dieses Bildungsprojekt stärken wir den Wirtschaftsstandort Zug weiter, dies auch vor dem Hintergrund der am 1. Januar 2024 eingeführten OECD-Mindestbesteuerung."

Die Initiative soll nach Ablauf der kantonalen Anschubfinanzierung auf nachhaltige Finanzierungsgrundlagen gestellt werden. In diesem Zusammenhang erfolgt nach drei Jahren eine Evaluation durch externe Expertinnen und Experten. 

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