Exportwissen

Verrechnungspreise: Zollanforderungen müssen eingehalten werden

Unternehmen, die beim Vertrieb von Waren im Ausland die Verrechnungspreise als Zollwert verwenden, müssen darauf achten, dass diese aus zollrechtlicher Sicht konform sind. Lesen Sie hier, wie Schweizer Unternehmen vorgehen können, um Strafen oder hohe Neubewertungen zu vermeiden.

Container im Hafen

Aktuelle Situation

Exporte sind für Schweizer KMU ein wichtiger Treiber von Umsatz und Gewinn. Sie exportieren Produkte an Drittvertriebe und Konzernvertriebsgesellschaften in die ganze Welt. Zollrelevante Themen sind dabei für alle warenexportierenden Unternehmen wichtig, Verrechnungspreise sind hingegen nur für Schweizer KMU relevant, die eine Auslandpräsenz – zum Beispiel eine Tochtergesellschaft – haben, über die sie Waren vertreiben. 
Die unternehmensinterne Diskussion über Zoll- und Verrechnungspreise findet häufig in separaten Teams mit wenig Interaktion statt. Zoll- und Steuerbehörden haben in Bezug auf die Einfuhrpreise und die Steuerbemessungsgrundlage jedoch unterschiedliche Interessen. Deshalb sollten Unternehmen die Auswirkungen von Änderungen der Verrechnungspreise auf die entsprechenden Zollwerte innerhalb der Organisation und unter Einbezug aller betroffenen Abteilungen diskutieren.  

Zollwert und Transferpreis

Im Wesentlichen entspricht der Zollwert der Waren dem tatsächlich bezahlten oder zu zahlenden Preis. Gibt es keinen «Transaktionswert», oder werden die für die Waren bezahlten Preise von der Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer beeinflusst, muss der Zollwert nach einer alternativen Methode ermittelt werden.

Der Zollwert von Waren, die zwischen verbundenen Parteien in verschiedene Länder versandt werden, kann auf der Grundlage der unternehmensinternen Verrechnungspreise ermittelt werden. Diese werden aus zolltechnischer Sicht jedoch nur dann akzeptiert, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie zwischen unabhängigen Unternehmen festgelegt wurden. 

Um sicherzustellen, dass Transaktionen innerhalb eines Unternehmens unabhängig von Fremdeinflüssen zustande gekommen sind, muss die geeignetste Methode zur Bestimmung der Verrechnungspreise festgelegt werden. Bei der Comparable Uncontrolled Price Method (CUP) wird der Preis für Drittanbieter dem Preis für Konzernvertriebsgesellschaften gegenübergestellt. In der Praxis kann die CUP-Methode aber häufig nicht angewandt werden, da die Unterscheidung zwischen verbundenen und nicht verbundenen Parteien den Marktpreis beeinflusst und sich die Vergleichsfaktoren oft stark unterscheiden.

Der Fremdvergleich von konzerninternen Preisen für ein Distributionsgeschäft kann mit der Transactional Net Margin Method getestet werden, bei der die EBIT-Marge der entsprechenden Vertriebsgesellschaft mit ihrer Benchmark verglichen wird. Insgesamt lässt sich sagen, dass Unternehmen ihren Vertriebsgesellschaften unterschiedliche Preise für die gleichen Waren in Rechnung stellen können. 
   
Um das Fremdvergleichsergebnis zu steuern, müssen Unternehmen nicht nur unterschiedliche Verrechnungspreise haben, sie müssen diese auch periodisch und prospektiv anpassen. Rückwirkende Anpassungen nach oben führen in der Regel zur Zahlung zusätzlicher Zölle. Anpassungen nach unten ziehen jedoch selten eine Zollerstattung nach sich.

Die Zollrevision wird anspruchsvoller

Parallel zu einem jüngst gefällten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Verrechnungspreisen und Zollwert nimmt die Häufigkeit vertiefter Prüfungen zu – auch wenn die Unternehmen für ihre Waren einen vollständigen und dokumentierten Schweizer Ursprung nachweisen können. Für Schweizer Unternehmen birgt es daher ein erhöhtes Risiko, die Verrechnungspreise als Zollwert zu verwenden. Ein falscher Zollwert kann zu einer Geldbusse oder einer Strafe und zu einer hohen Neueinschätzung führen.

Fazit 

Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie korrekte Zollwerte verwenden. Bei Anpassungen der Verrechnungspreise und bei Preisschwankungen ist es empfehlenswert, die Verrechnungspreispolitik des Unternehmens mit den Zollbehörden zu besprechen. Insgesamt gehen Zollwert und Verrechnungspreise Hand in Hand, und sie müssen abteilungsübergreifend verwaltet werden.

Sind Sie unsicher, wie Sie den Verrechnungspreis zollrechtlich konform berechnen und möchten Sie sich von unserem Experten beraten lassen? Gerne hilft Ihnen der Experte von PwC, Daniel Schönenberger, weiter.

 

Anmerkung: Die alternativen Bewertungsmethoden sind:

  1. Wert identischer oder ähnlicher Waren, die ungefähr zur selben Zeit eingeführt werden 
  2. ein «deduktiver Wert», der auf dem Verkaufspreis nach der Einfuhr abzüglich einer angemessenen Entschädigung für Aktivitäten nach der Einfuhr basiert (ähnlich der OECD-«Wiederverkauf minus»-Methode)
  3. ein «berechneter Wert», basierend auf den Kosten für die Herstellung der Waren vor der Einfuhr plus einem angemessenen Betrag für Gewinn und allgemeine Ausgaben (ähnlich der OECD-«Kosten plus»-Methode)
  4. Ersatzmethode
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