Aktuell

Merkblatt Ursprungsnachweise aktualisiert

Um beispielsweise von Freihandelsabkommen zu profitieren, müssen Schweizer Exporteure den Ursprung ihrer Ware belegen. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat nun ihr Merkblatt aktualisiert, welches zur Bestimmung der formellen Gültigkeit von Ursprungsnachweisen dient.

Bild

Neu enthält das Merkblatt diese zusätzlichen Informationen: digital ausgestellte Ursprungszeugnisse aus China / Ursprungszeugnisse der Visumstelle CCPIT im Internet überprüfbar (Ziffern 5.1 und 5.2 des Merkblattes).

Das Merkblatt dient als Hilfestellung bei der Beurteilung der formellen Gültigkeit des Ursprungnachweises und informiert über:

  • Warenverkehrsbescheinigung (WVB) EUR.1
  • WVB EUR-MED
  • Ursprungszeugnis Japan-Schweiz
  • Ursprungszeugnis GCC-EFTA
  • Ursprungszeugnis China-Schweiz
  • Ursprungszeugnis Form A
  • Ursprungserklärung im Rahmen von Freihandelsabkommen
  • Ursprungserklärung EUR-MED
  • Erklärung auf der Rechnung APS für Entwicklungsländer
  • Ursprungserklärung APS für Entwicklungsländer nach System REX (Registered Exporter)

Das Merkblatt der Zollverwaltung steht hier zum Download bereit.

Fragen zum Ursprungszeugnis?

Kontaktieren Sie unser ExportHelp-Team. Qualifizierten Fachpersonen mit langjähriger Exporterfahrung und fundiertem Wissen geben Ihnen Auskunft bei Fragen rund um Exportpapiere, Freihandelsabkommen und Warenursprung. Ein erster Bescheid wird innerhalb von 24 Stunden garantiert. Anfragen, die sofort beantwortet werden können oder eine Recherchezeit bis zu einer Stunde benötigen, sind kostenlos.

Ihr persönlicher Kontakt: 0844 811 812 / exporthelp@s-ge.com

Links

Teilen

Official program