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Neue Mehrwertsteuer-Vorschriften für E-Services in Russland

Seit dem 1. Januar 2019 müssen ausländische Unternehmen, die für Einzelunternehmer und juristische Personen E-Services erbringen, MwSt. direkt an die Russische Föderation abführen. Sie müssen sich bis zum 15. Februar 2019 beim föderalen Steueramt registrieren.

E-Services müssen ab dem 1. Januar 2019 auch beim Verkauf an juristische Personen MwSt. abführen.
E-Services müssen ab dem 1. Januar 2019 auch beim Verkauf an juristische Personen MwSt. abführen.

Was sind «E-Services»?

Laut Artikel 174.2 des russischen Steuergesetzbuches sind E-Services Dienstleistungen, die online (über das Internet) erbracht werden. Dazu gehören (unter anderem):

  • die Einräumung von Nutzungsrechten für Softwareprogramme, Grafiken und Videos online;
  • die Bereitstellung von Hosting-Dienstleistungen;
  • die Bereitstellung von Speicherplatz;
  • die Bereitstellung von Domain-Namen;
  • die Administration von Informationssystemen;
  • und mehr.

Unter E-Services fallen nicht der Verkauf von Waren, wenn die Bestellung online erfolgt, aber die Waren ohne Hilfe des Internets geliefert werden, der Verkauf von Computersoftwareprogrammen auf physischen Datenträgern, Beratungsdienste per E-Mail und die Gewährung von Internetzugang.

Es ist wichtig zu beachten, dass die neuen Vorschriften auch für E-Services gelten, die Mutterunternehmen für ihre Tochterunternehmen in Russland erbringen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Gewährung des Zugangs zu SAP oder zu einer anderen Finanzverwaltungssoftware, die von den Unternehmen einer Gruppe genutzt wird.

Was müssen ausländische Unternehmen ab dem 01.01.2019 beachten?

Nach den neuen Vorschriften sind ausländische Unternehmen verpflichtet, sich beim föderalen Steueramt der Russischen Föderation zu registrieren, um Steuererklärungen abgeben und MwSt. an die Russische Föderation abführen zu können.

Hat ein Unternehmen bereits vor dem 1. Januar 2019 E-Services erbracht, muss es spätestens bis zum 15. Februar 2019 beim föderalen Steueramt der Russischen Föderation die Registrierung beantragen.

Beginnt das Unternehmen erst im Jahr 2019, E-Services zu erbringen, hat es ab Beginn der Erbringung dieser Dienstleistungen maximal 30 Kalendertage Zeit, um eine Registrierung zu beantragen.

Nach erfolgter Registrierung bei der russischen Steuerbehörde werden die Angaben zu dem ausländischen Unternehmen im Register auf dem Portal des föderalen Steueramtes der Russischen Föderation «MwSt.-Amt für Internetunternehmen» (https://lkioreg.nalog.ru/en/registry) erfasst. Gemäss den Informationen dieses Portals haben sich bis Mitte Dezember 2018 187 ausländische Unternehmen beim föderalen Steueramt der Russischen Föderation registriert. Dabei handelt es sich zum Grossteil um Unternehmen, die E-Services für natürliche Personen erbringen und bereits seit 2017 zur Registrierung verpflichtet sind.

Der MwSt.-Satz für E-Services liegt bei 16,67 %.

Das ausländische Unternehmen muss über sein Konto auf der offiziellen Website des föderalen Steueramtes der Russischen Föderation eine elektronische MwSt.-Erklärung einreichen und die entsprechende MwSt. an den Fiskus abführen. Ein russisches Unternehmen, das E-Services von ausländischen Anbietern erwirbt, kann die MwSt. allein unter der Bedingung abziehen, dass der ausländische Anbieter entsprechend bei der russischen Steuerbehörde registriert ist.

In der Zwischenzeit sollten die Anforderungen an die Dokumentation genauestens beachtet werden. So müssen der MwSt.-Betrag und die INN (Steueridentifikationsnummer) des ausländischen Unternehmens in den Rechnungsunterlagen angegeben werden.

Es sollte beachtet werden, dass ein ausländisches Unternehmen sich bei den russischen Steuerbehörden registrieren und MwSt.-Erklärungen abgeben muss, auch wenn das Gesetz bestimmte Fälle für eine Mehrwertsteuerbefreiung vorsieht (zum Beispiel ein Lizenzvertrag, für den besondere Vorschriften gelten).

Wie die neue Regelung in der Praxis durchgesetzt wird, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Wir empfehlen, mit russischen Unternehmen bereits geschlossene bzw. geplante Verträge daraufhin zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen sich 2019 bei den russischen Steuerbehörden registrieren muss.

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