Aktuell

Transfer-Pricing in Russland

Alle Unternehmensgruppen, die Leistungen zwischen miteinander verbundenen Gesellschaften austauschen, stehen früher oder später vor dem Problem der Berichterstattung über konzerninterne Transaktionen. Internationale Unternehmen, die in Russland tätig sind, werden aufgrund der Besonderheiten der lokalen Steuer-Gesetzgebung betreffend konzerninterne Verrechnungspreise auch mit einer Reihe von Fragen konfrontiert.

Person füllt Formular aus und benutzt Taschenrechner

Seit 2014 verfügt Russland über ein eigenes System der Dokumentation und der Deklaration von Transaktionen zwischen verbundenen Parteien. Die Kriterien für diese Beziehungen werden in der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Artikel 105.1 (2), definiert. Dieses System ist, abgesehen von einigen Änderungen, die am 01.01.2019 in Kraft getreten sind, noch immer gültig.

Darüber hinaus müssen ab 2018 alle Unternehmen, die Teil eines internationalen Konzerns sind und bestimmte Kriterien erfüllen, die sogenannte «dreistufige Transferpreis-Dokumentation» benutzen und einreichen.

Russisches System der Berichterstattung zu konzerninternen Transaktionen

In Russland unterliegen die gruppeninternen Transaktionen aller Unternehmen (einschliesslich russischer Tochtergesellschaften von ausländischen Investoren) einer Überprüfung, wenn der Betrag einen bestimmten Wert überschreitet. Dieser hängt davon ab, ob es sich um eine internationale Transaktion handelt oder nicht.

Ab 01.01.2019 werden Aussenhandelsgeschäfte überprüft, wenn die Gesamtsumme der Transaktionen mit einer ausländischen verbundenen Partei 60 Millionen Rubel pro Kalenderjahr überschreitet. Dabei handelt es sich um eine erhebliche Erleichterung, da es bis 31.12.2018 gar keine Mindestschwelle gab, also jegliche grenzüberschreitende Transaktionen dieser Überprüfung unterlagen.

Transaktionen im russischen Inland unterliegen der Überprüfung, wenn der Gesamtbetrag der Transaktionen 1 Milliarde Rubel pro Kalenderjahr überschreitet und eine der Bedingungen in Klausel 105.14.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation erfüllt ist (siehe http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_19671/ce0729faafa9043d99…).

Die Berichterstattung zu konzerninternen Transaktionen umfasst zwei obligatorische Dokumente:

  1. Die Transfer-Pricing-Benachrichtigung, die bis 20. Mai des Folgejahres eingereicht werden muss.
  2. Die Transfer-Pricing-Dokumentation, die von den Steuerbehörden ab dem 1. Juni des Folgejahres angefordert werden kann.

Die Benachrichtigung ist eine Art Erklärung, die alle Details der Transaktionen unter verbundenen Parteien im Berichtszeitraum (Jahr) enthält. Bei der Transfer-Pricing-Dokumentation handelt es sich um ein Dokument, das die Angemessenheit der Preise konzerninterner Transaktionen bestätigt.

Die neuen Vorschriften gelten unabhängig vom Datum des Vertrages für Transaktionen (Erträge/Aufwendungen) für den Zeitraum ab 01.01.2019.
Bitte beachten Sie, dass für 2018 gemäss den bisherigen Schwellenwerten (die bei Null liegen) berichtet werden muss.

Berichterstattung über konzerninterne Transaktionen für multinationale Konzerne

Neben dem oben beschrieben Meldesystem müssen russische Steuerzahler, die Teil eines multinationalen Konzerns sind (Kriterien für einen solchen multinationalen Konzern sind der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Artikel 105.16-1 (1), zu entnehmen), ab 2018 eine dreistufige Transfer-Pricing-Dokumentation vorbereiten und einreichen.

Diese Regelung gilt nur für Unternehmen, deren Umsatz bestimmten Schwellenwerten entspricht – in Abhängigkeit vom Steuerdomizil der Muttergesellschaft.

Die Schwellenwerte für den Ertrag (Umsatz) zum Ende des Geschäftsjahres (mit Beginn 2017) gemäss dem Konzernabschluss sind:

  • über RUB 50 Mrd., wenn die Muttergesellschaft in der russischen Föderation domiziliert ist;
  • über CHF 900 Mio., wenn die Muttergesellschaft in der Schweiz domiziliert ist;
  • der Betrag gemäss der Gesetzgebung des Landes, in dem die Muttergesellschaft domiziliert ist.

Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, muss das Unternehmen die folgenden Berichtsformulare vorbereiten:

  1. Mitteilung über die Teilnahme am multinationalen Konzern;
  2. Länderdetails, darunter: Globale Dokumentation multinationaler Konzern (Hauptakte); Nationale Dokumentation (lokale Akte); Länderbericht (Berichterstattung nach Ländern).

Die Mitteilung über die Zugehörigkeit zu einem multinationalen Konzern muss von dem russischen Konzernmitglied auf elektronischem Wege eingereicht und der zuständigen Steuerbehörde bis spätestens acht Monate nach Ende des Berichtszeitraums übergeben werden. Zum Beispiel muss ein multinationaler Konzern, dessen Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, die Mitteilung bis spätestens 31. August des Folgejahres einreichen.

Die Länderdetails werden auf Anfrage der Steuerbehörde bereitgestellt. Dieser Bericht kann innerhalb von 6 bis 36 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums angefordert werden und hängt von der Art der Dokumentation ab, zum Beispiel 12 bis 36 Monate für die globale Dokumentation und bis zu 6 Monate für die nationale Dokumentation.

In bestimmten Fällen kann ein multinationaler Konzern eine Gruppengesellschaft (nicht unbedingt ein russisches Unternehmen) autorisieren, die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten. Das russische Konzernmitglied sollte jedoch, soweit notwendig, Zugriff auf diese Dokumente haben. Bitte beachten Sie ausserdem, dass die Dokumente der Behörde für gewöhnlich auf Russisch vorgelegt werden müssen.

Zusammenfassend

Wenn das Unternehmen und dessen konzerninterne Transaktionen die oben genannten Schwellenwerte erreichen, umfasst der vollständige Satz der Berichtsdokumentation (gemäss russischen und internationalen Standards) sechs Positionen.

Die russische Gesetzgebung sieht für einen verspäteten oder unvollständigen Dokumenten-Satz Verwaltungsstrafen und Bussgelder vor, sowohl für die Rechtseinheit (Unternehmen) als auch für die leitenden Angestellten (CEO, Chefbuchhalter etc.).

Um dies zu vermeiden, empfehlen wir aufgrund des Umfangs der einzureichenden Unterlagen, alle notwendigen Dokumente im Voraus vorzubereiten, um sie innerhalb der gesetzlichen Fristen einreichen zu können.

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