Aktuell

Australien: Einfuhr von Tabakwaren nur noch mit Bewilligung möglich

Seit 1. Juli 2019 ist die Einfuhr der meisten Tabakwaren nach Australien grundsätzlich verboten. Wer weiterhin Tabakwaren einführen will, braucht eine Bewilligung des australischen Innenministeriums.

Die Einfuhr der meisten Tabakwaren ist in Australien seit dem 1. Juli 2019 genehmigungspflichtig.
Die Einfuhr der meisten Tabakwaren ist in Australien seit dem 1. Juli 2019 genehmigungspflichtig.

Diese Tabakwaren brauchen seit 1. Juli eine Bewilligung

  • Zigaretten
  • Shisha-Tabak
  • Pfeifentabak
  • Loser Tabak zum Drehen eigener Zigaretten

Wie erhält man eine Bewilligung?

Informationen zum Bewilligungsprozess und zu den geltenden Bedingungen finden sich auf der Webseite der australischen Grenzwache Australian Border Force (ABF). Achtung: Auch mit Genehmigung müssen bei der Einfuhr nach Australien weiterhin alle geltenden Zollgebühren und Steuern auf Tabakwaren bezahlt werden.

Welche Tabakprodukte sind nicht bewilligungspflichtig?

  • Zigarren
  • Kau- und Schnupftabak für den oralen Gebrauch
  • Tabakwaren, die von Passagieren oder Schiffs-/Flugzeugbesatzungen im Rahmen des zollfreien Freibetrags eingeführt werden.

Hintergrund: Bekämpfung des Schwarzmarkts

Hintergrund und Zweck der neuen gesetzlichen Bestimmung ist die Bekämpfung des illegalen Tabakhandels in Australien. Die Menge der ins Land geschmuggelten verbotenen Tabakprodukte hat sich in den vergangenen drei Jahren vervierfacht.

 

Haben Sie Fragen zu Exportpapieren, Freihandelsabkommen oder Warenursprung?

Hier finden Sie Checklisten, FAQs, die Zolldatenbank oder kontaktieren Sie unser ExportHelp-Team.

Links

Teilen

Official program