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Was beim Export nach Russland zu beachten ist: Liefervertrag und Montage

Auch unter den aktuellen VUCA-Bedingungen bleibt Russland ein sehr attraktiver Markt für ausländische Lieferanten aus vielen Industriezweigen. Beim Export nach Russland müssen jedoch einige Besonderheiten im Hinblick auf die Planung von Lieferungen und die Ausarbeitung von Lieferverträgen beachtet werden. In unserer aktuellen Übersicht fassen wir verschiedene wichtige Punkte zusammen, die Sie bei Ihrer Planung von Exporten nach Russland berücksichtigen sollten.

Russland

Einige wichtige Aspekte des Liefervertrags

Die entsprechenden Verträge müssen einige «essenzielle Punkte» enthalten, die sich auf die Bedürfnisse sowohl der Kunden und Kundinnen in Russland als auch der ausländischen Exporteure beziehen. 

Zahlungsbestimmungen und Lieferbedingungen

Gibt es eine Vorauszahlung? Eine Aufschiebung der Zahlung – für wie lange und unter welchen Bedingungen? Ab welchem Datum beginnt der voraussichtliche Lieferzeitraum – Datum auf dem Frachtbrief (CMR)? Datum der Zollabfertigung? Wann gilt die Lieferung als erfolgt? Ab dem Datum der Übergabe der Waren an den Importeur oder an den Spediteur? Wer zahlt die Zollgebühren? Wer trägt die Bankgebühr für die Zahlungsüberweisung? Wann läuft der Liefervertrag aus?

All diese Punkte sind sehr wichtig, nicht nur im Hinblick auf den Handelsvertrag zwischen den Parteien, sondern auch in offizieller Hinsicht in Bezug auf die sogenannten Devisenkontrollbestimmungen in Russland. 

Der «Devisenkontrolle» unterliegen alle internationalen Zahlungen. Banken sind verpflichtet, die Ausführung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, die Vollständigkeit der entsprechenden Dokumentationen und die Übereinstimmung der tatsächlich erhaltenen und bezahlten Beträge mit der bereitgestellten Dokumentation zu überwachen. Die Informationen aus der Zollabfertigung einschliesslich der Zollinhaltserklärung werden vom Zoll direkt an die Banken übergeben. 

Alle Verstösse bergen das Risiko hoher Strafen für den russischen Kunden. Zudem kann ein hohes Mass an Dokumentation erforderlich sein.
 
Vertragsgegenstand

Es empfiehlt sich, im Vertrag klar zu definieren, was geliefert werden soll: nur Waren? Dienstleistungen? Montage- und Garantieleistungen? Markenrechte? Etwas anderes?

Beispiel: Ein ausländischer Produzent A vereinbart mit dem Kunden B, dass für das Projekt in Russland:

a)    A seine Maschinen an B verkauft und B als Importeur nach Russland agiert;
b)    B berechtigt ist, die Marke von A in Russland zu verwenden;
c)    A nach Lieferung Montageunterstützung bereitstellt und zu diesem Zweck eigene Spezialisten nach Russland entsendet;
d)    A ausserdem Garantieleistungen für die Maschinen anbietet. Da die Maschinen mit vorinstallierter Software geliefert werden, werden die Services teilweise per Internet und Fernzugriff erbracht.

All dies wurde zwischen den Parteien detailliert vereinbart und ist den beteiligten Unternehmen bis ins Einzelne klar. Aber: 
«Gemischte» Verträge, die unterschiedliche Arten von Waren und/oder Dienstleistungen umfassen, sind für die Behörden schwierig zu fassen. Es muss daher sichergestellt sein, dass alle «Vertragsblöcke» sehr klar definiert sind und ihre eigene Kalkulation und Preislegung enthalten.

Warum? Ein paar Beispiele:

  • Zollabfertigung: Die Grundlage des Zollwerts von Waren muss so eindeutig wie möglich sein. Bitte beachten Sie auch, dass Lizenzgebühren und die Verwendung von Markenrechten in den Zollwert aufgenommen werden müssen (oder als bereits in den Preisen berücksichtigt gekennzeichnet sein müssen, um Missverständnisse zu vermeiden). Dieser Punkt wird seit 2020 von den Zollbehörden besonders kontrolliert.
  • Potenzielle Besteuerung: im Rahmen der Zollabfertigung anfallende Mehrwertsteuer. Allerdings beziehen sich einige der oben genannten Punkte, die es zu befolgen gilt, auch auf die russische Mehrwertsteuer.  
  • Per Internet erbrachte Dienstleistungen (siehe Annahmen d) oben) gelten beispielsweise als sogenannte «E-Services» und unterliegen der russischen Mehrwertsteuer, die vom ausländischen Lieferanten direkt abzuführen ist (nach Erhalt einer russischen Steuernummer und mit vierteljährlicher Steuererklärung).
  • Bei «gemischten» Verträgen und «gemischten» Preiskalkulationen, kann es Schwierigkeiten geben, bestimmte Steuerprozesse transparent zu erklären. Die Logik dahinter muss für die lokalen Steuerbehörden aber vollständig transparent sein.
  • Sorgfältige Dokumentation. Die aktuellen Reisebeschränkungen aufgrund der pandemischen Situation können es unter bestimmten Umständen erforderlich machen, bei der Beantragung von Visa für die an der Montage beteiligten Installateure/Spezialisten den zuständigen Behörden (z. B. dem verantwortlichen Ministerium oder der Einwanderungsbehörde) den entsprechenden Vertrag vorzulegen.

Aufgrund aller oben genannten Punkte ist es daher in den meisten Fällen besser, mit mehreren separaten Verträgen zu arbeiten, als alle Aspekte der Vertragsbeziehung in einem Dokument zu «vermischen». Jeder Schritt mit eigener transparenter Kalkulation und Preisgestaltung ist so nicht nur für die Buchhaltungsabteilung des russischen Kunden leichter zu verwalten, sondern auch transparenter für die Behörden. 

Sollte es dennoch aus bestimmten Gründen vorteilhafter sein, mehrere «Blöcke» in einem Dokument zusammenzufassen, muss eine eindeutige Beschreibung – sowie eine transparente Preiskalkulation – erfolgen.

Montage

Die Montage von Maschinen, die nach Russland geliefert werden, und die Entsendung von Mitarbeitern nach Russland zur Installation der Maschinen im Anschluss an die Lieferung unterliegen besonderen Visabestimmungen und müssen sehr sorgfältig geplant werden.

Die aktuelle Gesetzgebung verlangt für Service-Techniker, die nach Russland einreisen, ein «spezielles Arbeitsvisum» mit dem Zweck «Montagearbeiten». Dieses Visum ermöglicht einen einmaligen Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Für die Beantragung muss ein Wartungs- oder Montagevertrag für die importierten Maschinen vorgelegt werden. 

Nimmt die Montage mehr als 30 Kalendertage in Anspruch, muss sie am Ort der Arbeiten in Russland als Baustelle angemeldet werden und unterliegt dann der Ertragsbesteuerung. Der gesamte Montageprozess muss daher sorgfältig durchdacht und in den Dokumenten sehr genau beschrieben werden.

Der Export nach Russland ist ein komplexer Prozess, der vom Hersteller bzw. vom ausländischen Verkäufer an bestimmten Prozesspunkten besondere Aufmerksamkeit verlangt. Mit einer stringenten Planung und einer entsprechend sorgfältigen Abwicklung können die meisten «Problempunkte» jedoch bereits vor Vertragsabschluss aufgelöst werden. 

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