Exportwissen

Iran: Importverbot für über 1'300 Produkte

Um sich vor den Sanktionen der USA zu schützen, hat der Iran ein Importverbot für 1'339 Produkte verhängt. Die Produkte sollen stattdessen im eigenen Land produziert werden.

Der Iran will durch Importverbot eigene Wirtschaft stärken
Der Iran will durch Importverbot eigene Wirtschaft stärken

Nach bisherigen Informationen gehören unter anderem folgende Produkte zu den Waren, für welche im Iran Importeinschränkungen gelten:  

  • Lebensmittelprodukte (bspw. Zwieback oder Gewürze)
  • Bekleidung (bspw. Ledergürtel)
  • Hygieneartikel (bspw. Seife)
  • Steine (bspw. Rubin, Saphir und Smaragd)
  • Möbel (bspw. Rattan)

Ob Ihr Produkt von dem Importverbot betroffen ist, kann anhand des HS-Codes in unserer Zolldatenbank nachgeschlagen werden.

Fragen zum Importverbot?

Bei Unklarheiten zu den betroffenen Produkten und zum Importverbot in den Iran können Sie unser ExportHelp-Team kontaktieren: 0844 811 812 oder exporthelp@s-ge.com
Ein erster Bescheid wird innerhalb von 24 Stunden garantiert. Anfragen, die sofort beantwortet werden können oder eine Recherchezeit bis zu einer Stunde benötigen, sind kostenlos. Wenn der Umfang der Anfrage diesen Zeitrahmen übersteigt oder Ihre Anfrage geht über unser Wissen hinaus, bringen wir Sie nach Möglichkeit gerne mit einem passenden Experten in Kontakt.

US-Sanktionen gegen den Iran

US-Präsident Trump hatte am 8. Mai die Beteiligung der USA am Joint Comprehensive Plan of Action (Atomabkommen) für beendet erklärt und die Wiedereinführung der Sanktionen gegen den Iran angekündigt.

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gibt an, dass sich die Rechtslage in der Schweiz betreffend Iran mit Entscheiden der USA zu Sanktionsthemen nicht ändere. «US-Sanktionen haben in der Schweiz keine direkte Anwendbarkeit. Das Wiederinkrafttreten früherer US-Sanktionen kann gleichwohl wirtschaftliche Auswirkungen auf Schweizer Firmen haben, welche mit dem Iran geschäftliche Beziehungen unterhalten. So haben die USA betont, dass sie die wiedereingeführten Sanktionen strikt umsetzen werden.» Der Bund empfiehlt Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zum Iran zu pflegen, die Situation genau zu verfolgen und sich bei Unklarheiten mit den zuständigen Bundesstellen in Verbindung zu setzen.

Haben Sie Fragen zum Export in den Iran? Kontaktieren Sie unseren zuständigen Berater Suhail el Obeid. Jetzt kontaktieren

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