Exportwissen

10 Tipps für den erfolgreichen Export von Lebensmitteln nach Kanada

Kanada bietet sich als Ausgangspunkt für den Einstieg Schweizer Lebensmittelhersteller in den nordamerikanischen Markt an, da die Mehrzahl der Kanadier nicht weiter als rund 160 km von der US-amerikanischen Grenze entfernt lebt. Kanada und die USA sind nicht so verschieden wie es scheinen mag, zumindest, was die Ernährung angeht. Die Produktverfügbarkeit ist auf beiden Seiten der Grenze ähnlich, und was die internationale Küche anbelangt, gibt es in beiden Ländern dank zahlreicher Einwanderer eine breite Auswahl an Lebensmitteln. Ausserdem haben die Kanadier ein hohes verfügbares Einkommen und schätzen hochwertige Schweizer Produkte.

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Wenn Sie also Interesse am Export nach Kanada haben, lesen Sie die folgenden Tipps, um sicherzugehen, dass Ihr Geschäft von Anfang an auf Erfolgskurs ist:

1. Analysieren Sie den lokalen Markt und konzentrieren Sie sich zunächst auf eine oder zwei Provinzen oder städtische Ballungsräume.

Die kanadische Bevölkerung mag auf den ersten Blick homogen erscheinen, doch es bestehen erhebliche Unterschiede. Die Einwohner Quebecs geben beispielsweise mehr Geld pro Haushalt für Lebensmittel aus, obwohl sie im Durchschnitt weniger Geld zur Verfügung haben. In Vancouver gibt es dagegen eine grosse asiatische Bevölkerungsgruppe und man ist im Allgemeinen sehr gesundheitsbewusst. So war Vancouver eine der ersten Städte, in der sich Bio-Lebensmittel durchsetzen konnten. Bio-Produkte gewinnen jedoch mittlerweile in ganz Kanada an Popularität. Darüber hinaus leben zwei Drittel der Bevölkerung Kanadas in Ontario und Quebec, es ist also unter Umständen sinnvoll, sich zunächst auf diese beiden Provinzen zu konzentrieren. Toronto stellt sicherlich einen interessanten Markt dar, da es sich um die grösste Stadt Kanadas handelt.

2. Machen Sie sich mit den Anforderungen für den Export von Lebensmitteln nach Kanada vertraut, die von denen für die USA abweichen können.

Beispielsweise muss ein in den USA zulässiger Lebensmittelzusatzstoff nicht zwangsläufig auch in Kanada erlaubt sein. Bestimmte kontrollierte Erzeugnisse wie Milch- oder Fleischprodukte erfordern ebenfalls besondere Aufmerksamkeit. Der kanadische Milchsektor arbeitet nach einem Versorgungsmanagementsystem, bei dem die heimische Produktion geplant und die Preisgestaltung kontrolliert wird und der Import einem Kontingent unterliegt. Für die Einfuhr von Käse nach Kanada ist eine von Global Affairs Canada ausgestellte Einfuhrgenehmigung erforderlich. Schweizer Käse steht in Kanada zudem im Wettbewerb zu den hohen Quoten, die im Rahmen des CETA-Abkommens für Käseerzeugnisse aus der EU vereinbart wurden. Während für Käse aus der EU neue Quoten vergeben wurden, fällt Schweizer Käse unter das kanadischen Zollkontingent der Welthandelsorganisation für nicht aus der EU stammenden Käse. Weitere Informationen zu Produkten mit Einfuhrkontrollen finden Sie hier.

3. Stellen Sie sicher, dass Sie die kanadischen Lebensmittelvorschriften von Health Canada und der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) beachten.

Die CFIA kontrolliert die Einhaltung der Richtlinien und Standards des Gesundheitsministeriums Health Canada für die Sicherheit und den Nährwert aller in Kanada verkauften Lebensmittel und überprüft die Umsetzung von landesweiter Gesetze und Vorschriften durch die Branche. Im Allgemeinen verlangt Health Canada keine Anmeldung vor dem Inverkehrbringen (Ausnahmen sind Lebensmittelzusatzstoffe, Säuglingsnahrung und neuartige Lebensmittel). In Kanada verkaufte Lebensmittel müssen jedoch den Anforderungen von Health Canada entsprechen. Dazu zählen allgemeine Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und die Herstellung, Zubereitung, Lagerung und Etikettierung unter hygienischen Bedingungen. Die Lebensmittel müssen auch den kanadischen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen (dazu erfahren Sie unten mehr). Ausserdem müssen kanadische Vertriebsunternehmen und ausländische Hersteller die Vorgaben aus dem Safe Food for Canadian Act und den Safe Food for Canadian-Richtlinien einhalten.

Diese Vorschriften erstrecken sich auf drei Hauptaspekte:

  1. Lizenzierung: Kanadische Importeure sowie nicht ansässige Importeure müssen eine entsprechende Lizenz vorweisen können oder, falls sie noch keine haben, eine solche beantragen.
  2. Dokument «Preventative Control Planning»: Dieses Dokument legt dar, wie Unternehmen die Lebensmittelsicherheit und die Einhaltung geltender Vorschriften gewährleisten. Dazu gehören Aspekte wie die Überwachung von Produktion, Hygiene, Transport, Lagerung usw. Jeder Importeur ist verpflichtet, einen Überwachungsplan zu erstellen, zu dokumentieren, regelmässig zu aktualisieren und umzusetzen.
  3. Recall Traceability (Rückverfolgbarkeit bei Rückruf): Dieses System speichert Informationen über ein Produkt, darunter Ursprung, Versand, Empfangsdaten und Kontaktinformationen für den gesamten Produktionszyklus. Diese Übersicht muss in Kanada elektronisch in englischer und französischer Sprache verfügbar sein und eine lückenlose Nachverfolgung der Produkte ermöglichen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

4. Stellen Sie sicher, dass verwendete Lebensmittelzusätze auf der Liste der zulässigen Zusätze aufgeführt sind.

Eine Liste mit den zulässigen Lebensmittelzusätzen finden Sie hier. Für jeden nicht in dieser Liste enthaltenen Lebensmittelzusatzstoff müssen Sie einen Zulassungsantrag bei Health Canada zur Prüfung einreichen.

5. Stellen Sie sicher, dass Ihre Etiketten kanadischen Vorschriften entsprechen.

Laut Gesetz müssen die meisten verpackten Lebensmittel mit einer Nährwerttabelle und einer Zutatenliste gekennzeichnet werden. Darüber hinaus können bestimmte verpackte Lebensmittel auch nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben wie einen niedrigen Salzgehalt benötigen. Pflichtangaben auf verpackten Lebensmitteln für den Verbraucher müssen in englischer und französischer Sprache vorhanden sein. Diese Checkliste bietet einen guten Überblick über die geltenden Kennzeichnungsvorschriften. Falls Sie in Quebec in den Markt eintreten möchten, müssen Sie auch die Kennzeichnungsvorschriften Quebecs beachten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dieser Broschüre, die vom Office de la langue française in Quebec veröffentlicht wurde (nur in französischer Sprache verfügbar).

Wir empfehlen, Ihre Etiketten von einem Experten überprüfen zu lassen, bevor Sie Ihre Produkte auf den kanadischen Markt bringen, um sicherzustellen, dass sie den Vorschriften entsprechen.

6. Prüfen Sie Ihre Produktversprechen sorgfältig.

Wenn eine gesundheitsbezogene Angabe gemacht wird, wie z. B. eine Angabe zur Verringerung des Krankheitsrisikos oder eine therapeutische Angabe, kann dies bedeuten, dass das Lebensmittel als Arzneimittel betrachtet wird - was eine Bewertung vor dem Inverkehrbringen erfordern kann.

7. Finden Sie den richtigen Vertriebspartner.

In Kanada gibt es nur wenige national operierende Grosshandelsvertriebe, die das gesamte Land abdecken. IBISWorld zufolge werden 80 Prozent des Markts durch kleinere lokale Vertriebsunternehmen bedient. So könnte beispielsweise ein Vertriebsunternehmen nur in Ontario und Quebec tätig sein oder nur die westlichen Provinzen beliefern. IBISWorld prognostiziert darüber hinaus, dass in den nächsten Jahren sowohl die Anzahl als auch die Grösse von Einzelhandelsketten mit eigenen Vertriebseinrichtungen zunehmen wird. Viele kleinere Fachgeschäfte arbeiten jedoch noch immer mit Vertriebsunternehmen, da sie nicht über die nötigen Kapazitäten verfügen, um direkt mit den Einzelhändlern zu kooperieren. Importeure benötigen eine Lizenz für die Einfuhr von Lebensmitteln in Kanada. Bei der Wahl eines Vertriebspartners sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Partner über eine Lizenz verfügt und den sonstigen Anforderungen der «Safe Food for Canadians Regulations» entspricht.

8. Setzen Sie auf allfällig vorhandene Schweizer Bio-Siegel.

Bio-Produkte werden in Kanada immer beliebter und erzielen höhere Preise. Ein Bio-Siegel stellt einen klaren Vorteil dar. Kanada und die Schweiz haben ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Bio-Zertifizierungen geschlossen. Bio-Produkte müssen über ein von einer Schweizer Zetrifizierungs- oder Prüfstelle ausgestelltes entsprechendes Zertifikat verfügen. Gemäss dem Schweizer System zur Bio-Zertifizierung zugelassene und nach Kanada exportierte Produkte dürfen mit dem Canada Organic-Logo gekennzeichnet werden. Eine Kopie des Logos muss von der Schweizer Zertifizierungs- bzw. Prüfstelle angefordert werden, die für die Zertifizierung verantwortlich ist. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Leitfaden.

9. Ziehen Sie Eigenmarken als möglichen Zugang zum kanadischen Markt in Betracht.

Eigenmarken werden weiterhin immer beliebter und verzeichneten bereits 2017 mit einem Umsatz von 14,4 Milliarden Dollar (18,6 % des gesamten Einzelhandelsumsatzes) fünf Jahre in Folge stetes Wachstum. Wenn Sie grosse Lebensmitteleinzelhändler wie Loblaws, Sobeys oder Metro beliefern, können Sie laut Joanne Walsh von Grow Trade über Eigenmarken einen Regalplatz für Ihr Produkt ergattern, ohne Listinggebühren zahlen zu müssen. Da das Portfolio dieser Einzelhändler bereits gut entwickelt ist, benötigen sie Produkte, um die Lücken zu füllen, einzigartige Artikel, die im Trend liegen, oder kostengünstige Alternativen.

10. Besuchen Sie Messen und treffen Sie potenzielle Geschäftspartner.

SIAL Canada findet abwechselnd in Toronto und Montreal statt (2021 ist von 21. bis 23. September Toronto an der Reihe) und ist eine der grössten nationalen Messen im Agrar- und Lebensmittelsektor. Hier treffen sich Hersteller, Vertreiber, Importeure, Gross- und Einzelhändler und präsentieren ihre Produkte und Innovationen. Im Sektor für Naturkost organisiert die Canadian Health Food Association (CHFA) Messen in Toronto, Vancouver und Montreal. Um teilnehmen zu können, müssen Sie Mitglied der CHFA sein.

Unterstützung durch S-GE

Haben Sie Fragen zur Anmeldung vor dem Inverkehrbringen, zu Kennzeichnungsvorschriften, zur Teilnahme an Messen oder zur Suche nach einem Vertriebspartner? Dann kontaktieren Sie gerne unsere Beraterin für die USA und Kanada Annina Bosshard für weitere Auskünfte.

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