Export-Seminar

Ursprungszeugnisse korrekt erstellen

Exportseminar

An diesem Praxis-Seminar erklären wir Ihnen ausführlich, wie Beglaubigungsgesuche und Ursprungszeugnisse korrekt auszustellen sind und welche Ursprungsnachweise der Handelskammer für Handelsware vorzulegen sind.

Die VUB (Verordnung über die Ursprungsbeglaubigung) und die VUB-WBF (Verordnung des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren) schreiben vor, welche Ursprungsbedingungen und Verfahrensbestimmungen eingehalten werden müssen, damit eine Ursprungsbescheinigung beglaubigt werden kann. Die Beglaubigungsstellen der Handelskammern stellen immer wieder fest, dass das Beglaubigungsgesuch sowie das Ursprungszeugnis nicht korrekt ausgefüllt sind oder wichtige Nachweise zur Kontrolle des Ursprungs einer Ware fehlen bzw. nicht vollständig sind. Wertvolle Zeit geht verloren und die Ware kann nur mit Verzögerungen im Bestimmungsland importiert werden. Die Beglaubigungsstellen sind dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit unterstellt. Falschdeklarationen haben für den Exporteur und den Aussteller des Beglaubigungsgesuches strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Die Teilnehmenden erhalten ein umfangreiches Nachschlagwerk mit diversen Fallbeispielen und Muster von korrekt ausgestellten Dokumenten.

Adresse:

Gallusstrasse 16
9000 St. Gallen
Schweiz

Informationen

Datum
Zielpublikum Exportsachbearbeiter, die regelmässig Ursprungszeugnisse ausstellen müssen sowie Einkäufer und Disponenten
Veranstalter IHK St. Gallen-Appenzell
Veranstaltungssprache

Deutsch

Teilnahmekosten CHF 290.— für IHK-Mitglieder, CHF 350.— für Nichtmitglieder
Referenten

Remo Wild
Leiter Exportdienste, IHK St.Gallen-Appenzell

Kontakt

Eramo Patrizia,
legalisation@ihk.ch, 071 224 10 20

Dokumente

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