Ursprungszeugnisse korrekt erstellen
Exportseminar
An diesem Praxis-Seminar erklären wir Ihnen ausführlich, wie Beglaubigungsgesuche und Ursprungszeugnisse korrekt auszustellen sind und welche Ursprungsnachweise der Handelskammer für Handelsware vorzulegen sind.
Die VUB (Verordnung über die Ursprungsbeglaubigung) und die VUB-WBF (Verordnung des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren) schreiben vor, welche Ursprungsbedingungen und Verfahrensbestimmungen eingehalten werden müssen, damit eine Ursprungsbescheinigung beglaubigt werden kann. Die Beglaubigungsstellen der Handelskammern stellen immer wieder fest, dass das Beglaubigungsgesuch sowie das Ursprungszeugnis nicht korrekt ausgefüllt sind oder wichtige Nachweise zur Kontrolle des Ursprungs einer Ware fehlen bzw. nicht vollständig sind. Wertvolle Zeit geht verloren und die Ware kann nur mit Verzögerungen im Bestimmungsland importiert werden. Die Beglaubigungsstellen sind dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit unterstellt. Falschdeklarationen haben für den Exporteur und den Aussteller des Beglaubigungsgesuches strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Die Teilnehmenden erhalten ein umfangreiches Nachschlagwerk mit diversen Fallbeispielen und Muster von korrekt ausgestellten Dokumenten.
Adresse:
Gallusstrasse 16
9000 St. Gallen
Schweiz
Informationen
Datum | |
Zielpublikum | Exportsachbearbeiter, die regelmässig Ursprungszeugnisse ausstellen müssen sowie Einkäufer und Disponenten |
Veranstalter | IHK St. Gallen-Appenzell |
Veranstaltungssprache |
Deutsch |
Teilnahmekosten | CHF 290.— für IHK-Mitglieder, CHF 350.— für Nichtmitglieder |
Referenten |
Remo Wild |
Kontakt
Eramo Patrizia,
legalisation@ihk.ch, 071 224 10 20