Erforderliche Unterlagen für den Export nach Kanada
a) Handelsrechnung
Die Handelsrechnung ist das wichtigste Dokument, welches für die Zollabfertigung erforderlich ist. Sie muss immer folgende Angaben enthalten: Datum, Anschrift des Verkäufers und des Käufers, Produktbeschreibung, Stückzahl, Währung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Versandangaben, Ursprungsland, Zahlungs- und Lieferbedingungen (Incoterms).
Sendungen über CAD 2'500 durch eine kanadische Zollrechnung (CCI) oder eine gleichwertige Handelsrechnung. Schweizer Exporteure können anstelle der CCI ihre eigene Handelsrechnungsvorlage verwenden, sofern alle auf der CCI geforderten Angaben auf dem Dokument enthalten sind.
Wenn die Fracht- und Versicherungskosten vom Schweizer Exporteur getragen werden und im Verkaufspreis enthalten sind, empfiehlt es sich, die Fracht- und Versicherungskosten auf der Rechnung separat auszuweisen. Anders als in Europa ist der vom kanadischen Zoll angegebene Wert der Transaktionswert (oder der Verkaufspreis), der keine Fracht- und Versicherungskosten enthält.
Unabhängig von ihrem Wert muss, wenn die Waren den Ursprungsregeln des Freihandelsabkommens zwischen Kanada und der EFTA entsprechen, die folgende Ursprungserklärung in die Handelsrechnung aufgenommen werden, um die Zollbefreiung in Anspruch nehmen zu können:
"Der Ausführer der von diesem Dokument [Zollbewilligung Nr. ...] erfassten Waren erklärt, dass diese Waren, sofern nicht eindeutig anders angegeben, den Präferenzursprung Kanada/EFTA haben.
.................................................. Ort und Datum
.................................................. Unterschrift und gedruckter Name des Ausführers"
Der HS-Code (Harmonisiertes System) kann auf der Rechnung angegeben werden, vorzugsweise die ersten sechs Ziffern, es sei denn, der vollständige 10-stellige kanadische HS-Code ist bekannt.
b) Packliste
Es wird empfohlen, eine ausführliche Packliste vorzulegen, um mögliche Zollkontrollen und/oder eventuelle Reklamationen zu erleichtern.
c) Einfuhr von Lebensmitteln
Alle Einfuhren von Lebensmitteln und Pflanzen müssen zusätzlich zur CBSA auch von der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) abgefertigt werden. Die CFIA verwaltet das Gesetz über sichere Lebensmittel für Kanadier (Safe Food for Canadians Act), nach dem alle Lebensmittelimporteure eine SFC-Lizenz besitzen müssen.
d) Normen
Für viele Produkte gelten kanadische Normen wie die CSA- oder UL-Normen, ähnlich wie die C.E.-Norm. Die Informationsquelle hierfür ist das Standards Council of Canada.
e) Sonstiges
Je nach Art der Ware und/oder auf Wunsch des Kunden können weitere Dokumente erforderlich sein vom Kunden verlangt werden, wie Gesundheitszeugnisse, Pflanzengesundheitszeugnisse, usw.
Detaillierte Informationen zu den Einfuhrformalitäten in Kanada, die für Ihre Produkte gelten, finden Sie auch in unserer kostenlosen Zolldatenbank.
Sanktionen / Embargos / Ausfuhrkontrollen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments sind keine Sanktionen oder Embargos gegen Kanada in Kraft. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern, weshalb wir Ihnen empfehlen, vor jedem Export zu klären, ob entsprechende Maßnahmen verhängt wurden. Bestimmte Produkte und Produktgruppen, wie z.B. Güter mit doppeltem Verwendungszweck, benötigen auch für die Lieferung in nicht-sanktionierte Länder eine Ausfuhrgenehmigung.
S-GE Tipps
a) Incoterms
Im Prinzip können alle Incoterms-Klauseln für Lieferungen nach Kanada verwendet werden. Die DDP-Klausel ist jedoch sehr anspruchsvoll, da sie alle Verantwortlichkeiten und Kosten auf die Schultern des Exporteurs verlagert, der dann zum "nicht ansässigen Importeur" wird.
Es erfordert eine sorgfältige Planung und Prüfung durch einen Handelsberater, Zollmakler und/oder Buchhalter, die Beschaffung einer Einführernummer, die Anmeldung zur GST usw.
b) Zahlungsbedingungen
Kanadische Kunden lehnen es unter Umständen ab, Waren im Voraus zu bezahlen, und Schweizer Exporteure wollen zumindest zu Beginn einer Geschäftsbeziehung möglicherweise keinen Kredit gewähren. In diesem Fall ist es ratsam, den Kunden vor dem Versand der Waren um die Eröffnung eines unwiderruflichen Dokumentenakkreditivs (UCP600-Regeln) zu bitten. Eine andere gute, wenn auch etwas weniger sichere Möglichkeit wäre die Arbeit auf der Basis von Bargeld gegen Dokument oder Dokumenteninkasso (URC 522).
Alle Informationen in diesem Artikel dienen lediglich der Orientierung und sind weder erschöpfend noch rechtsverbindlich.