Der Import von Dienstleistungen wird in Brasilien stark besteuert und unterliegt einem eigenen Steuersystem. Dies stellte schon immer eine bedeutende Herausforderung für Dienstleistungsunternehmen dar, die in dem Land tätig werden wollen, ohne eine lokale Niederlassung zu eröffnen. Generell müssten Software-as-a-Service-Transaktionen wie normale Dienstleistungstransaktionen besteuert werden, was bedeutet, dass bei durch ausländische Rechtseinheiten erbrachten Dienstleistungen die Verrechnungssteuer auf Erträge anfallen würde. Dies entspricht jedoch nicht der heute gängigen Praxis der brasilianischen Behörden.
Kreditkartenunternehmen berechnen nicht automatisch die Steuer
Die brasilianische Bevölkerung ist gewohnt, mit der persönlichen Kreditkarte Dienstleistungen aus dem Ausland zu kaufen, darunter Spiele, soziale Medien, Apps und andere Angebote aus dem Unterhaltungsbereich. Derzeit schlagen Kreditkartenunternehmen die anfallenden Steuern nicht automatisch auf solche internationalen Einkäufe auf. Die Käuferinnen und Käufer sind persönlich dafür verantwortlich und haftbar, internationale Einkäufe zu melden und die dafür anfallenden Steuern zu zahlen. Ein erheblicher Teil der brasilianischen Konsumentinnen und Konsumenten kennt diese Anforderungen nicht oder missachtet sie. Daher entsteht in der Praxis ein Unterschied zwischen normalen Dienstleistungen und SaaS, sodass SaaS-Operationen praktisch kaum besteuert werden.
Die derzeitige Praxis entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben
Änderungen im Kontrollmechanismus können jedoch jederzeit eintreten und könnten die Marktdynamik beeinträchtigen. Unternehmen, die SaaS in Brasilien anbieten, sollten diese Situation im Blick behalten und auf Änderungen vorbereitet sein.