Ab dem 1. Januar 2023 traten wichtige Änderungen der österreichischen Verpackungsverordnung von 2014 in Kraft. Die Verordnung zielt darauf ab, einen fairen Wettbewerb zwischen den Sammel- und Verwertungssystemen im Haushaltsbereich zu schaffen.
Ausländische Exporteure, Hersteller und Versandhändler, die nach Österreich liefern, müssen sich an die neuen Regeln halten. Wenn sie an österreichische gewerbliche Händler/Importeure liefern, müssen sie entweder einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich bestellen oder der österreichische Vertragspartner/Importeur muss sich selbst um die Verpackungsentsorgung kümmern.
Wenn sie an private Letztverbraucher liefern, müssen sie zwingend einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen, unabhängig davon, ob sich ihr Unternehmen in der EU oder einem Drittstaat befindet. Der Bevollmächtigte muss eine inländische Zustelladresse haben und für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften verantwortlich sein. Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht.