Wenn Unternehmen in Indien gegründet wurden oder ausländische Unternehmen oder Rechtseinheiten den Eintritt in den indischen Markt beschliessen, werden sie im Rahmen ihres normalen Geschäftsverkehrs Verträge z. B. mit ihren Lieferanten, Partnern u. a. schliessen.
In der Regel enthalten diese Verträge Bestimmungen zur Streitbeilegung, damit Rechte aus dem Vertrag im Falle eines Rechtsstreits geltend gemacht werden können. Haben die Vertragsparteien keinen Streitbeilegungsmechanismus vereinbart, kann sich eine Partei, die ihre Rechte nach einem Vertrag geltend zu machen sucht, an das zuständige Gericht in Indien wenden.
In Indien gibt es Gerichte mit speziellen Befugnissen, die über bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten entscheiden. Gegen die Entscheidungen der Gerichte kann Berufung eingelegt werden.