Ratgeber

Die Kunststoff-Verordnung in Spanien

Auswirkungen für Schweizer Exporteure

Spanien hat mit Wirkung vom 1. Januar 2023 eine neue Verordnung betreffend Steuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoff eingeführt. Diese indirekte Steuer wird auf die Verwendung von kunststoffhaltigen Einwegverpackungen im spanischen Hoheitsgebiet erhoben, unabhängig davon ob sie leer sind oder Waren enthalten. Ab dem 1. Januar 2024 sind sowohl die Kunststoffhersteller als auch die Importeure verpflichtet, eine akkreditierte Zertifizierung des rezyklierten Anteils vorzulegen.

The Plastic Regulation in Spain

Für schweizerische Ausfuhren (aus der Schweiz oder aus Liechtenstein nach Spanien) gelten die Bestimmungen für die Ausfuhr und nicht für den innergemeinschaftlichen Erwerb – es sei denn, sie sind in einem EU-Land ansässig und führen die Warengeschäfte von dort aus durch. Dies bedeutet: Steuerpflichtig ist der Importeur, und die Steuer wird fällig, wenn die Einfuhrabgaben gemäss den Zollvorschriften anfallen.

Einzelheiten zur Verordnung finden Sie im unten stehenden Leitfaden des Swiss Business Hub Spanien.

Individuelle Beratung

Haben Sie weitere Fragen zur neuen Verordnung in Spanien und möchten Sie Ihren individuellen Fall mit unseren Spezialisten besprechen? Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unser ExportHelp Team.

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