Für schweizerische Ausfuhren (aus der Schweiz oder aus Liechtenstein nach Spanien) gelten die Bestimmungen für die Ausfuhr und nicht für den innergemeinschaftlichen Erwerb – es sei denn, sie sind in einem EU-Land ansässig und führen die Warengeschäfte von dort aus durch. Dies bedeutet: Steuerpflichtig ist der Importeur, und die Steuer wird fällig, wenn die Einfuhrabgaben gemäss den Zollvorschriften anfallen.
Einzelheiten zur Verordnung finden Sie im unten stehenden Leitfaden des Swiss Business Hub Spanien.