Benötigte Exportdokumente
1. Handelsrechnung
Neben den handelsüblichen Angaben, muss die Rechnung folgendes enthalten:
- genaue Beschreibung der Waren inkl. HS-Code
- Ursprungsland
- Brutto- und Nettogewicht der Ware
- Nummer, Anzahl und Art der Packstücke
- Transportinformationen wie Name des Schiffes / Flugnummer
- Ladehafen / Abgangshafen und Entladehafen / Zielhafen
- Endbestimmungsort
- Importlizenznummer, falls zutreffend
- Goods and Service Taxpayer Identification Number (GSTIN) des Importeurs
- Rechtmässige Unterschrift des Exporteurs
Es ist empfehlenswert am Ende der Rechnung folgend Erklärung anzubringen.
"We declare that the invoice shows the actual price of the goods described and that all particulars are true and correct".
2. Packliste
Der Sendung ist eine Packliste beizulegen, welche eine Übersicht über die Einzelheiten und Inhalte der Packstücke inklusive deren Masse und Anzahl enthält.
3. Ursprungszeugnis
Im Allgemeinen sind durch die Handelskammer beglaubigte Ursprungszeugnis erforderlich
4. Warenmarkierung
In der Regel sind folgende Angaben auf der Verpackung zu vermerken:
- Name und Adresse des Herstellers
- Name und Art des Produktes
- Ursprungsland
- Produktions- und Verfalldatum, falls zutreffend
Je nach Warengruppe sind weitere Informationen anzubringen.
5. Goods and Service Taxpayer Identification Number (GSTIN)
Die 15-stellige GSTIN des indischen Importeurs ist auf allen Dokumenten anzugeben. Ist der Importeur von der GSTIN befreit ist statt deren die 10-stellige Permanent Account Number (PAN) aufzuführen.
Detaillierter Informationen zu den für Ihre Produkte geltenden Importformalitäten in Indien erhalten Sie in unserer kostenlosen Zolldatenbank.
Sanktionen / Embargos / Exportkontrollen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels sind keine Sanktionen oder Embargos gegenüber Indien verhängt. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern, weshalb wir Ihnen empfehlen vor jedem Export zu klären ob entsprechende Massnahmen verhängt wurden. Gewisse Produkte und Produktgruppen wie zum Beispiel Dual-Use-Güter benötigen auch für die Lieferung in nicht sanktionierte Länder eine Ausfuhrbewilligung.
S-GE Tipps
Incoterms
Für Lieferungen nach Indien können grundsätzliche sämtliche Incoterms-Klausel verwendet werden. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass Sie als Verkäufer bei der Klausel DDP (Duty Delivered Paid) die maximale Verantwortlichkeit tragen und für sämtliche Kosten aufkommen müssen.
Zahlungsbedingungen
Eine Zahlung zu erhalten kann schwierig, frustrierend und zeitaufwendig sein. Deshalb empfiehlt es sich vorgängig einen Kompromiss mit dem indischen Unternehmen zu finden. Ein Akkreditiv zum Beispiel, dies ist zwar mit Gebühren verbunden, aber trotzdem weniger kostspielig als ein allfälliges Gerichtsverfahren.
Sämtliche Angaben in diesem Artikel dienen lediglich als Hinweise und sind weder abschliessend noch rechtsverbindlich.