Exportwissen

Indien: Formular 10F für Quellensteuer elektronisch verfügbar

Schweizer Unternehmen, die in Indien keine PAN haben, können das Formular 10F neu elektronisch einreichen. Das Einkommenssteueramt in Indien hat eine neue Kategorie für die Registrierung auf dem Einkommenssteuerportal geschaffen: Ausländer, die über keine PAN verfügen und keine benötigen.

Import regulation India

In Indien wird auf Dienstleistungen und Lizenzgebühren eine Quellensteuer erhoben. Diese wird vom indischen Geschäftspartner bei der Bezahlung der Rechnung in Abzug gebracht und entsprechend abgeführt.

Damit der, auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Indien und der Schweiz, reduzierte Satz von 10% angewendet werden kann, benötigt der indische Kunde folgende Dokumente:

  • Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate (TRC) (=kantonaler Handelsregisterauszug)
  • Non-Permanent Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
  • Form 10F: Mit einer entsprechenden Registrierung kann das Formular 10F online eingereicht werden

Registrierungsprozess für ausländische Unternehmen in Indien

  • Klicken Sie auf die Option «Registrieren» im Portal für die elektronische Einreichung von Dokumenten: https://www.incometax.gov.in/iec/foportal
  • In der Kategorie «Sonstige» wählen Sie Ausländer, die über keine PAN verfügen und keine benötigen aus.
  • Geben Sie grundlegende Informationen, einschliesslich Name, Gründungsdatum, Steuernummer, Status und Land des Wohnsitzes, ein.
  • Geben Sie die wichtigsten Ansprechpartner an: Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer, die durch ein Einmal-Passwort (OTP) verifiziert wird. Derzeit akzeptiert das Einkommenssteuerportal für die Aktualisierung des Profils eines Steuerpflichtigen eine ausländische Mobilfunknummer, aber das OTP wird nicht vom Portal an die ausländische Nummer geliefert. In diesem Fall muss ein Ausländer eine indische Mobiltelefonnummer für die Registrierung angeben.
  • Laden Sie bestimmte Dokumente wie Steueransässigkeitsbescheinigung, Adressnachweis, Identifikationsnachweis und ggf. weitere Dokumente hoch.

Sobald der Ausländer auf dem Portal registriert ist, kann er das Formular 10F elektronisch einreichen, ohne dafür eine PAN in Indien einholen zu müssen. Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss der Registrierung der Ausländer das Formular mit einem Digital Signature Certificate (DSC) digital unterschreiben muss. Der bevollmächtigte Vertreter des Ausländers muss ein DSC in Indien einholen und das Formular digital unterzeichnen, um die Einreichung abzuschliessen.

Sollten Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Vijay Iyer vom Swiss Business Hub India in Mumbai: vijay.iyer@eda.admin.ch

Quelle: https://www.nexdigm.com

 

Individuelle Beratung

Wenn Sie weitere Fragen zur Einfuhrregulierung in Indien haben, stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung.

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